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Straf-Rechtsschutz

Bietet Ihnen Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten- und Verwaltungsbehörden.

Persönliche Beratung

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Unsere Leistungen

Verteidigung in Strafverfahren

vor Gerichten und Verwaltungsbehörden wegen fahrlässiger Straftaten und bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens wegen eines Vorsatzdeliktes.

Vertretung

besteht auch in Ermittlungsverfahren und bei Diversion.

Beispiele für den Straf-Rechtsschutz

  • Bei einem Arbeitsunfall wird einer Ihrer Mitarbeiter schwer verletzt. Sie sollen die Sicherungspflichten nicht eingehalten haben und müssen sich in einem Strafverfahren verantworten?
  • Der Straf-Rechtsschutz bietet Ihnen Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten- und Verwaltungsbehörden.

Ein Fall aus der Praxis

In der Firma von Samantha B. hat die Sicherheit ihrer Mitarbeiter einen besonders hohen Stellenwert. Leider wird trotz aller Vorsichtsmaßnahmen bei einem Arbeitsunfall ein Lehrling schwer verletzt.

Zwei Wochen später wird Frau B. von der Staatsanwaltschaft kontaktiert. Ihr wird vorgeworfen, die Sicherungspflichten nicht eingehalten zu haben. Nach dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wird tatsächlich ein Strafverfahren gegen Frau B. eingeleitet.

Gut, dass Frau B. auf die Unterstützung von rund 600 D.A.S. Partneranwälten zählen kann. Ihr auf Strafrecht spezialisierter Anwalt kann im Gerichtsverfahren nachweisen, dass Frau B. und ihre Mitarbeiter alle notwendigen Maßnahmen ergriffen haben, um Unfälle zu vermeiden.

Die Richterin lenkt ein und spricht Frau B. von allen Anklagepunkten frei. Die ERGO bezahlt alle angefallenen Kosten für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, den Anwalt und den Gerichtsprozess.

Weitere Versicherungsunterlagen

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie jederzeit per Mail anfordern: service@ergo-versicherungen.at 
Wir schicken Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen zu.

Wir nehmen uns Zeit für Sie. Vereinbaren Sie einen individuellen Rechtsschutz-Beratungstermin.

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Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.